Schüler*innenvertretung
Schüler*innenvertretungen (SV) sorgen dafür, dass ihre Schüler*innen aktiv an Entscheidungen, die die Schule betreffen, mitwirken und mitbestimmen können: Sie vertreten die Ansichten und Meinungen der Schüler*innen zu bestimmten Themen und setzen sich für ihre Interessen ein. Außerdem beraten und unterstützen sie Mitschüler*innen bei Problemen, nehmen an Konferenzen der Schule teil und informieren die Schüler*innen über aktuelle Geschehnisse an der Schule. In der SV werden meist auch eigene Projekte organisiert. SV-Arbeit kann viele verschiedene Formen haben und alle das Ziel: aktiv in der Schule mitzuwirken und sich für die Rechte der Schüler*innen einzusetzen.
Klassensprecher*in
Beschreibung:
Die Klassensprecher*innen sind die ersten und direkten Ansprechpartner*innen für die Schüler*innen ihrer Klasse. Sie kümmern sich um die Interessen ihrer Mitschüler*innen. Sie werden durch die Schüler*innen ihrer Klasse gewählt.
Aufgaben im Hessischen Schulgesetz:
Die Klassensprecher*innen vertreten die Interessen ihrer Klasse gegenüber Lehrkräften, Schulleitung und Elternschaft. Sie sind Mitglieder des Schüler*innenrats (Versammlung aller Klassensprecher*innen) und nehmen an dessen Sitzungen teil. Sie können außerdem an den Klassenkonferenzen beratend teilnehmen. Das gilt nicht für Zeugnis- und Versetzungskonferenzen oder Konferenzen über Ordnungsmaßnahmen.
Sie übernehmen die Vorbereitung und Leitung der SV-Stunde in der Klasse. Jede Klasse hat das Recht auf eine SV-Stunde pro Woche oder in der Teilzeit-Berufsschule auf eine SV-Stunde im Monat. In der SV-Stunde werden aktuelle schulische Angelegenheiten besprochen und die Arbeit der Schüler*innenvertretung vorbereitet.
Das können Themen in der SV-Stunde sein:
- Probleme/Themen ansprechen, die die ganze Klasse betreffen und wenn nötig Gespräche mit Elternvertretung, Lehrkraft oder Schulleitung gemeinsam vorbereiten
- Eigene Projekte und Anliegen der Klasse finden, planen und besprechen
- Informationen aus dem Schüler*innenrat an die Klasse weitergeben
- Vorbereitung der nächsten Schüler*innenratssitzung
- Themen, die die ganze Schüler*innenschaft betreffen, besprechen
Klassensprecher*innen sind keine Hilfskräfte für Lehrkräfte. Das gehört nicht zu den Aufgaben der Klassensprecher*innen:
- Für Ruhe zu sorgen
- Streitigkeiten zu schlichten
- Aufgaben der Lehrkraft zu übernehmen
- Die Klasse zur Ordnung zu rufen
- Regeln für die Lehrkraft durchzusetzen
Die gesetzlichen Grundlagen findest du hier:
- 122 Abs. 3 HSchG
- 122 Abs. 2 HSchG
- §21 Abs. 2 Sch/StudVtrV HE
Schüler*innenrat
Der Schüler*innenrat besteht aus den Klassensprecher*innen aller Klassen. Sie treffen sich regelmäßig. Wann und wie oft hängt von jeder Schule ab. Ab der Jahrgangsstufe 5 ist an allgemeinen Schulen eine Stunde pro Woche, in beruflichen Teilzeitschulen ein Monatsstunde für Schüler*innenvertretungsarbeit von der Schule zur Verfügung zu stellen Im Schüler*innenrat werden die Anliegen der Schüler*innen besprochen. Gemeinsam erarbeiten die Klassensprecher*innen Lösungsvorschläge für Probleme, planen Projekte und treffen Entscheidungen, um die Rechte der Schüler*innen durchzusetzen. Der Schüler*innenrat wählt verschiedene Ämter wie die Schulsprecher*innen oder die Beisitzer*innen.
Schulsprecher*in
Beschreibung:
Die Schulsprecher*innen vertreten die Position der gesamten Schüler*innenschaft vor der Schulleitung, der Elternvertretung oder den Lehrkräften. Schulsprecher*innen und ihre Stellvertreter*innen werden entweder durch alle Schüler*innen einer Schule oder durch den Schüler*innenrat gewählt.
Aufgaben im Hessischen Schulgesetz:
Schulsprecher*innen haben den Vorsitz im Schüler*innenrat. Sie bereiten dessen Sitzungen vor. Leitung und Moderation können andere Mitglieder übernehmen. Schulsprecher*innen setzen die Rechte der Schüler*innen und Beschlüsse des Schüler*innenrates um. Sie stärken die Stellung der Schüler*innenschaft. Dazu leiten sie die Arbeit des SV-Vorstands und nehmen an schulischen Konferenzen und Veranstaltungen teil. Sie führen Gespräche mit den Vertreter*innen von anderen Gruppen (z.B. Elternbeirat, Schulleitung, Lehrkräften, etc.).
Die gesetzlichen Grundlagen findest du hier:
- Sch/StudVtrV HE §27 Abs. 1
- Sch/SudVtrV HE §27 Abs. 2
- Sch/StudVtrV HE §27 Abs. 3
Stellvertretende*r Schulsprecher*in
Beschreibung:
Der oder die Schulsprecher*in hat zwei Stellvertreter*innen, die auch entweder durch alle Schüler*innen einer Schule oder durch den Schüler*innenrat gewählt werden. Die beiden Stellvertreter*innen bilden gemeinsam mit dem oder der Schulsprecher*in den SV-Vorstand.
Aufgaben:
Die stellvertretenden Schulsprecher*innen übernehmen die Aufgaben von Schulsprecher*innen, wenn diese mal ausfallen. Schulsprecher*innen und ihre Stellvertretungen können die Aufgaben von Schulsprecher*innen auch untereinander aufteilen. So könnte beispielsweise untereinander verteilt werden, wer welche Sitzung oder Konferenz besucht und die anderen dann über die Ergebnisse informiert.
Beisitzer*in des SV-Vorstands
Beschreibung:
Beisitzer*innen sind Mitglieder des SV-Vorstands. Sie unterstützen die Arbeit des SV-Vorstands und nehmen aktiv an der Schüler*innenvertretungsarbeit teil.
Aufgaben:
Beisitzer*innen können verschiedene Aufgabenbereiche übernehmen, die innerhalb des SV-Vorstands verteilt werden. Auch können sich Beisitzer*innen um organisatorische Angelegenheiten oder um einzelne Projekte kümmern.
SSR-Delegierte
Beschreibung:
Der Schüler*innenrat jeder Schule wählt zwei Delegierte und zwei Stellvertreter*innen in den Stadtschüler*innenrat(SSR) . Die Stadtschüler*innenräte fördern die SV-Arbeit an Schulen und nehmen die Rechte der Schüler*innen auf Stadtebene wahr.
Aufgaben:
Die SSR-Delegierten nehmen an Sitzungen des SSR teil und informieren im Schüler*innenrat ihrer Schule über Neuigkeiten und Ereignisse. Sie können auch an der Arbeit im eigenen SV-Vorstand mitwirken.
Kassenwart*in
Der*Die Kassenwart*in ist für das Geld der Schüler*innenvertretung zuständig. Er*Sie sorgt dafür, dass alles rund ums Geld transparent und ordentlich abläuft.
Aufgaben des*der Kassenwartes*in
Der*Die Kassenwart*in führt Buch über alle Gelder der SV, das heißt, er oder sie notiert alle Einnahmen und Ausgaben.
Rechte des*der Kassenwarts*in
Der*Die Kassenwart*in darf alle wichtigen Finanzdokumente einsehen, um die Aufgaben korrekt zu erfüllen. Er oder sie kann auch Vorschläge machen, wie das Geld am besten verwaltet wird.
Pflichten des*der Kassenwarts*in
Der*die Kassenwart*in hat das Recht, auf alle relevanten finanziellen Dokumente und Informationen zuzugreifen, die für die Führung der SV-Kasse notwendig sind.
Außerdem hat der*die Kassenwart*in die Pflicht, bei Finanzentscheidungen der SV beratend tätig zu sein und Empfehlungen zu geben.
Empfehlungen zur Verwaltung
Es ist gut, wenn (auch) die Verbindungslehrkraft die Finanzen überwacht. So bleibt die Verwaltung des Geldes auch über längere Zeit stabil und zuverlässig.